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Ihr Antrag auf Auskunft über die Anerkennung von Prüfungsleistungen ist eingegangen. Bitte beachten Sie, dass Anerkennungsprüfungen immer Einzelfallprüfungen darstellen und daher bis zu 8 Wochen in Anspruch nehmen können. Sie erhalten unaufgefordert Bescheid, sobald das Ergebnis der Anerkennungsprüfung vorliegt.